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Kranbare Sattelanhänger und Wechselbehälter müssen künftig für den intermodalen Verkehr mit einem ILU-Code gekennzeichnet sein. Die Übergangsfrist, um alle Ladeeinheiten zu markieren, läuft am 1. Juli 2014 ab.
Die UIC-Bahnen und UIRR-Operateure haben sich darauf verständigt, dass ab dem 1. Juli 2014 nur noch Ladeeinheiten mit ILU- oder BIC-Code im Kombinierten Verkehr akzeptiert werden. Ab dem 1. Juli 2019 müssen alle Ladeeinheiten auch das neue Kodifizierungsschild tragen.